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Abmahnung Bushido BRAVO Hits 67 – Sonny Black & Frank White: Eine Chance/Zu Gangsta – Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere von Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi vor. Dieser wird vertreten durch die , , , aus Linden.

Es geht um den Titel Bushido produziert Sonny Black & Frank White, Eine Chance/Zu Gangsta, auf den BRAVO Hits 67. Angeblich sollen Musikwerke öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Nebulös wird in der ausgeführt:

„Es konnte festgestellt und beweissicher dokumentiert werden, dass von Ihrem Internetanschluss aus im Rahmen eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (auch Internet-Tauschbörse genannt) im Internet für andere Nutzer das Folgende zum Download angeboten wurde. …“

Diese Behauptung kann nicht überprüft werden.

Daher sollte die im Entwurf der beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet werden.

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22 Antworten auf “Abmahnung Bushido BRAVO Hits 67 – Sonny Black & Frank White: Eine Chance/Zu Gangsta – Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe”

  1. Bitte nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline. Rechtsanwalt Boenig kann Ihnen helfen.

    Gruesse

    Thomas Feil

  2. Sandra sagt:

    Hallo.Ich habe eine Abmahnung erhalten und soll 350 Euro zahlen binnen 1 Woche.Weis nicht wie ich mich verhalten soll.Bitte helfen Sie mir!!!

  3. haggie sagt:

    Besten Dank für die telefonischen Infos.

  4. haggie sagt:

    Und der nächste mit der Abmahnung von Fiedler/Zerbe. Allerdings mit Datum/Uhrzeit /IP des angeblichen Vergehens.
    Werde gleich mal Kontakt zu Herrn Böning aufnehmen.

  5. Über unsere Abmahnungs-Hotline können Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung geben lassen. Montag ab 09.00 Uhr ist Rechtsanwalt Bönig für Sie da.

    Grüße
    Thomas Feil

  6. Moonlight sagt:

    Wie teuer ist denn Ihre Abmahnungs-Hotline?

  7. Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline.

    Viele Grüße
    Thomas Feil

  8. Moonlight sagt:

    Wie sollte man sich dann denen gegenüber verhalten?

  9. Aus meiner Sicht ist die Aussage “Sie müssen zahlen” so nicht richtig. Insbesondere ist zu befürchten, dass sie aus dem Chart-Container Bravo hits 67 noch weitere Abmahnungen bekommen.

    Gern können Sie wegen einer Ersteinschätzung unsere Abmahnungs-Hotline nutzen.

    Grüße
    Thomas Feil

  10. Michael sagt:

    Hallo!
    Also haben jetzt mittlerweile 5 Anwälte kontaktiert und nach denen ihrer Meinung muss man bezahlen:-).
    Werde heute die Überweisung machen mit dem Vermerk (KLEINE SPENDE für Arme GANGSTER).
    ER wurde jetzt auch Verurteilt zu min. 63,000€ und es wird noch mehr:-))).

  11. Achtung! Diesen Rat der Polizei halten wir für falsch! Um ehrlich zu sein: Von Zivilrecht und Urheberrecht hat die Polizei bis auf die Strafvorschriften des Urheberrechts wenig Ahnung.

    Die Abmahnungen von Bushido sind auch nicht mit den Fällen von Aboabzocke zu vergleichen.

    Grüße
    Thomas Feil

  12. Moonlight sagt:

    Hi!
    Bin bei der Polizei gewesen.
    Die sagten zu mir, dass ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt dahin schicken soll:
    !Hiermit lege ich förmlichen Widerspruch gegen Ihre Forderungen ein.Sollte sich mit meinem Schreiben die Angelegenheit nicht erledigt haben, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.”
    Dies per Einschreiben und Rückantwort hin schicken.
    Aktenzeichen nicht vergessen und ganz wichtig deine Unterschrift.
    Der Polizist meinte, dass es größtenteils dann so ist, dass man den Brief ungeöfffnet zurück bekommt, da es sich um eine Briefkastenfirma handelt.
    Auf keinen Fall Anrufen oder den Betrag überweisen.
    Auch wenn Sie mit Inkassobüro drohen, wenn du dir hundert pro sicher bist, dass du die besagte Datei nicht herunter geladen hast.
    Wenn Sie es dennoch nicht sein lassen, müsstest du mal zur Polizei gehen, die können dir dann weiter helfen.

    LG
    Moonlight

  13. Michael sagt:

    Hi!
    Ich habe auch eins :-( .
    Hast du schon was gehört???
    Das kann doch nicht war sein ich lade sonst nie was runter.

  14. Moonlight sagt:

    Hallo,

    ich habe heute so eine Abmahnung erhalten von dieser Anwaltskanzlei und soll 350€ zahlen.

    Weiß jetzt nicht was ich machen soll.

    Bitte um Hilfe!

    Gruß
    Moonlight

  15. Andi sagt:

    Hallo Zaneta und hast Du 350€ bezahlt?
    MfG

  16. Jolly2004 sagt:

    Hier ein Urteil :-)

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie aus formalen Gründen abgewiesen. Die Musikindustrie wollte gegen das Recht vorgehen, legal erworbene Tonträger für den Privatgebrauch kopieren zu dürfen. Die Beschwerdeführer haben die Frist zur Einreichung der Beschwerde deutlich überschritten. Damit ist das Brennen von Musik-CDs im begrenzten Rahmen weiterhin zulässig.Die Gesetzesbestimmungen sehen das Recht auf eine Privatkopie ausdrücklich vor. Sie wurden bereits 2003 in einer ersten Form verabschiedet. Eine dagegen gerichtete Beschwerde muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Daher sah das Bundesverfassungsgericht keinen Anlass, tätig zu werden, und wies die Beschwerde ab.

    Klage fünf Jahre zu spät

    Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es bereits bei der Gesetzesverabschiedung 2003 eine intensive Diskussion um kopierbedingte Umsatzrückgänge gab. Der Gesetzestext sei zwar 2007 und 2008 leicht verändert worden, jedoch nicht in den für die Beschwerde maßgeblichen Passagen. Daher beginne die Ausschlussfrist nicht neu. Die Klage kam daher fünf Jahre zu spät.

    Privatkopie weiterhin erlaubt !

    Das Urheberrechtsgesetz sieht in Paragraph 53 Absatz 1 ausdrücklich vor, Tonträger im Rahmen des privaten Gebrauchs kopieren zu dürfen. Die CDs und DVDs, die kopiert werden sollen, müssen allerdings rechtmäßig erworben worden sein. Darin eingeschlossen ist auch die Möglichkeit, Kopien für Dritte zu erstellen, solange dies unentgeltlich geschieht. Mit dem Brennen von CDs macht sich also auch in Zukunft niemand schon von vornherein strafbar.

    Quelle t-online

  17. Kevin sagt:

    Ich habe schon von dreien der genannten Kanzleien Abmahnungen bekommen (Nümann + Lang, Kornmeier & Partner, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe). Das ist doch echt ein Komplott. Das waren bestimmt nicht die letzten…

    Bei Bindhardt Fiedler etc. hatte ich blöderweise schon unterschrieben und das Ding unmodifiziert hingeschickt und gezahlt. Jetzt kommt jeder einzelne Fritze von dieser CD und will mindestens €450 von mir. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Und das, obwohl ich mir das Album heruntergeladen hatte, um es Probe zu hören.

    Ich hatte mir kurz darauf das Originalalbum als CD im Laden gekauft! Bei dem zweiten hatte ich mich blöderweise auch dazu verleiten lassen, dem eine Email zurückzuschicken mit einem Bild von deren Schreiben und meine gekaufte Bravo Hits 67 direkt oben drauf!

    Und für dieses Probe hören soll ich jetzt insgesamt mehrere Tausend Euro zahlen? Wer weiß, wieviele von diesen Wegelagerern da noch kommen. Von z.B. diesem Tobias Schulze hatte ich vorher noch nie was gehört. Der verdient sein Geld wohl eher mit Abmahnungen wie diesen, als mit irgendwelchen Hits – wieso war das Lied überhaupt auf der Bravo Hits mit drauf?

    War der Song von dem jemals in den Charts…. ich weiß es nicht….

  18. ben sagt:

    Ich habe so langsam das Gefühl, die machen das willkürlich, frei nach dem Motto irgendwer wird schon zahlen…

    Die Frage ist nur, was passiert nachdem man gezahlt hat, dann kann es doch sein, dass in ein paar Wochen nochmal ein Schreiben von einer anderen Kanzlei im Briefkasten liegt, denn es gibt noch 3 weitere Kanzleien, die die Interpreten des Samplers vertreten:

    – Rechtsanwälte Nümann + Lang
    – SCHALAST & PARTNER
    – Kornmeier & Partner

    und soviel ich mitbekommen habe, tauschen sich die Kanzleien untereinander aus. Wenn das mal keine Abzocke ist, dann weiß ich auch nicht!!!

  19. Gern können Sie uns anrufen und wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Grüße
    Thomas Feil

  20. Zaneta sagt:

    ich habe heute so eine Abmahnung erhalten von dieser Anwaltskanzlei und soll 350€ zahlen.

    Weiß jetzt nicht was ich machen soll.
    Zaneta Stamirowski

  21. Hallo,

    Sie können mir die Abmahnung per E-Mail zuschicken und ich übersende Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Grüße
    RA Thomas Feil

  22. nordwind sagt:

    Hallo,

    ich habe heute so eine Abmahnung erhalten von dieser Anwaltskanzlei und soll 350€ zahlen.

    Hab mir bereits so einen Vordruck runtergeladen mod. UE.
    Passiert danach wenn ich diesen Absende?

    Weiß jetzt nicht was ich machen soll.

    Gruß
    Nordwind

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