Wie aus Internetveröffentlichungen zu erfahren war, hält C&A Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter und unzulässig. Eine solche Rechtsauffassung stellt das Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.
Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung soll eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen darstellen. Damit sei die Werbung unlauter und unzulässig.
Auch Vibrantmedia, Anbieter von Intellixt Werbung erhielt eine Abmahnung.
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Das war doch nachher meine ich fallen gelassen worden…
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