Home
Rechteinhaber
Anwaelte Rechteinhaber
Abmahnung Kurzratgeber
Kontaktformular
Impressum

Abmahnung David Vogt durch Kanzlei Nümann + Lang

Im letzten Jahr wurden für Herrn über die Kanzlei einige Abmahnungen verschickt. Mandanten, die eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen ca. ein Jahr später durchaus damit rechnen, dass die finanziellen Forderungen weiter geltend gemacht werden. Uns liegt ein Schreiben vor, das auf eine Abmahnung aus August 2010 Bezug nimmt.

Es wird weiterhin die Zahlung in Höhe von € 450,00 gefordert. Das Schreiben enthält aber auch eine Rechnung, die letztendlich höhere Schadensersatzansprüche geltend macht. Es wird eine 1,3-fache Geschäftsgebühr berechnet zzgl. eines Schadensersatzes in Höhe von € 300,00. Die Kanzlei verweist darauf, dass bei einer Nichtzahlung des Vergleichsbetrages eine Gesamtsumme von € 1.003,08 zu leisten ist.

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Tags: , ,


Hinterlasse eine Antwort



email facebook rss