Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 856,00.
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Tags: Die Fantastischen Vier, Für Dich Immer Noch Fanta Sie, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Waldorf Rechtsanwälte





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