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Abmahnung – Die Suche geht weiter – Rosenstolz – Universal Music GmbH – Forderung 1.200,00 €

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere der vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum „“ der Gruppe .

Der angebliche Verstoß soll aus November 2009 stammen. Die IP-Adresse hat die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH ermittelt. Es wurde ein Beschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beim Landgericht Köln erwirkt. Dem Betroffenen wird vorgerechnet, dass allein für die Anwaltskosten und die Kosten für die Ermittlung mehr als 1.900,00 € anfallen. Ein mögliches Lizenzentgelt wird nicht mehr vorgerechnet.

Dann fordert Universal Music einen „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 €.

Die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bezieht sich auf das gesamte Musikrepertoire der . Hier sollte vorab geprüft werden, ob eine solche weitgehende Unterlassungserklärung wirklich notwendig ist.

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