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Abmahnung DigiProtect – „Cock Tease 02“

Aktuell mahnt die Kanzlei Graf von Westphalen für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main den Film „Cock Tease 02“ ab. Interessant ist die Einleitungsformulierung:

„Eine schriftliche Vollmacht im Original, die wir aus versandtechnischen Gründen nicht beifügen können, erhalten Sie, wenn Sie sofort und unmissverständlich erklären, dass Sie dann die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden.“

Dies ist aus unserer Sicht eine recht eigentümliche Verknüpfung. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist nachzuweisen, auch wenn sich der Abgemahnte nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Außerdem steht dem Versand einer Vollmachtskopie aus „versandtechnischen Gründen“ nichts entgegen. Weiter wird in der Abmahnung behauptet, dass „eine digitale Kopie des oben genannten Films“ angeboten worden sei. Um gleich alles perfekt zu machen, wird auch der Begriff „angeboten“ definiert. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:

„“Angeboten“ heißt, dass die Datei durch Dritte heruntergeladen werden konnte.“

Dies ist aus unserer Sicht nicht ohne Zweifel. Es sollte noch einmal ausdrücklich nachgefragt werden, ob tatsächlich der gesamte Film heruntergeladen wurde oder nur Fragmente.

Auch die Behauptung, dass die IP-Adresse dem Abgemahnten „zugeordnet gewesen“ sei, ist nach unserer rechtlichen Einschätzung so nicht richtig. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, unter einer gefälschten IP-Adresse im Internet zu surfen.

Daher sollten die geforderten 450,00 € nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte in Anbetracht ihrer 30-jährigen Gültigkeit nicht leichtfertig abgegeben werden.

Immerhin wird eine Telefonnummer genannt, unter der von 8.30 bis 17.00 Uhr montags bis freitags Fragen zur Abmahnung beantwortet werden. Allerdings ist bei Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Anwaltskanzleien äußerste Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass Informationen weitergegeben werden, die dann für die weitere rechtliche Bearbeitung der Angelegenheit nachteilig sind.

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