Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Erwin Häusler, eines Briefmarkenhändlers aus Süddeutschland überreicht. Hierin wurde von dem Abgemahnten gefordert, es zu unterlassen, als Händler bei eBay aufzutreten, ohne über die Unternehmereigenschaft aufzuklären. Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung lag dem Schreiben bei. Diese Unterlassungserklärung beinhaltete auch die Forderung der Zahlung einer „Aufwandpauschale” in Höhe von 350,- Euro. Ob ein Anspruch in dieser Höhe besteht wäre im Einzelfall ebenso zu prüfen, wie die Frage, ob die Abmahnung an sich überhaupt begründet ist.
Im Übrigen erscheint dieses Schreiben jedoch tatsächlich von dem auch aus diesem Abmahnschreiben hervorgehenden Briefmarkenhändler selbst erstellt worden zu sein.
Zwar finden sich einige Hinweise darauf, dass sehr wohl Anhaltspunkte aus anwaltlichen Abmahnschreiben übernommen worden sind, jedoch finden sich an anderen Stellen solche Formulierungen, die wohl nicht aus anwaltlichen Abmahnschreiben hervorgegangen sind.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Abmahnschreiben des Unternehmers selbst auf dem Markt der Briefmarkenhändler ausgebracht werden.
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Tags: Abmahnung, Briefmarken, Erwin Häusler





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