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Abmahnung German Top 100 Single Charts

Nach wie vor werden einzelne Musikwerke der abgemahnt, auch wenn die Verstöße schon einige Zeit zurückliegen. Beispielsweise die Kanzlei Nümann + Lang mahnt nach wie vor das Musikwerk „Evacuate the Dancefloor“ ab und fordert neben der Unterlassungserklärung die Zahlung von € 450,00.

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