Nach wie vor werden einzelne Musikwerke der German Top 100 Single Charts abgemahnt, auch wenn die Verstöße schon einige Zeit zurückliegen. Beispielsweise die Kanzlei Nümann + Lang mahnt nach wie vor das Musikwerk „Evacuate the Dancefloor“ ab und fordert neben der Unterlassungserklärung die Zahlung von € 450,00.
Tags: German Top 100 Single Charts, Nümann Lang


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