Wir erhielten in einer Beratungsangelegenheit der Firma DigiProtect bezüglich des Werkes „Private Fetish – Booted Sexy Bitches“ ein bemerkenswertes Schreiben der Kanzlei Graf von Westphalen. Am letzten Freitag um 17.39 Uhr ging in unserer Kanzlei ein Fax ein, mit dem unter Fristsetzung bis Freitag unsere Mandantschaft zur Zahlung aufgefordert wurde. Offensichtlich ist das Vertrauen der Abmahnanwälte in die Schnelligkeit des Online-Bankings am Freitagabend ungebrochen.
Offensichtlich führt doch die Menge der Akten, die die Firma DigiProtect u.a. bei der Kanzlei Graf von Westphalen platziert, zunehmend zu Abwicklungsproblemen. Anders lässt sich ein solches Schreiben wohl nicht deuten.
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Tags: DigiProtect, Graf von Westphalen





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