Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandates eine Abmahnung von Gunther Lotze vorgelegt.
Herr Lotze lässt dabei durch Frau Rechtsanwältin Heike Lotze einen Buchhändler abmahnen, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegeben haben soll. Herr Lotze ist bei ebay unter dem Namen “buecher-mafia” unterwegs.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begehrt, nebst einer Zahlung in Höhe von 555,60 Euro für die Tätigkeit der abmahnenden Anwältin.
Es stellt sich die Frage, ob die Angebote dieses Abmahners juristisch geprüft wurden…
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Tags: Abmahnung, Antiquariat, Bücher, Buchhandel, Lausitz, Lotze, Wettbewerbsrecht, Wiederrufsbelehrung





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Sehr geehrter Herr Kollege Feil,
haben Sie um Fristverlängerung hinsichtlich der hier relevanten Abmahnung gegen Herrn XXX, (eBay-Mitglied “XXX”) gebeten, weil Sie Ihre Zeit damit vertun, diesen Text zu verfassen? Dann schreiben Sie aber bitte auch dazu, dass Herr XXX zu den ganz wenigen gewerblichen eBay-Verkäufern gehört, die immernoch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen angegeben hatten. Die zahlreichen rechtstreuen gewerblichen Verkäufer, die die einmonatige Widerrufsfrist angeben und somit einen vollen Monat damit rechnen müssen, den Kaufpreis zurückerstatten zu müssen, sollten das wissen. Es wurden hier keine juristischen Spitzfindigkeiten ala “4 Wochen ist nicht gleich ein Monat” abgemahnt, sondern ein eindeutiger Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln, denen sich die weit überwiegende Anzahl der gewerblichen Verkäufer mit den damit verbundenen Konsequenzen unterwirft, nur eben nicht Ihr Mandant! Da ist mit Verlaub Ihre “Haltet den Dieb!”-Strategie sehr durchschaubar.
Ich bin gespannt, ob Ihre Leser diese Ausführungen zu Gesicht bekommen dürfen, oder ob Sie sich weiter mit ironischem Unterton in Robin Hood Manier sozusagen als “Retter der Enterbten, sprich Abgemahnten” gerieren und durch Weglassung wesentlicher Tatsachen ein Ihnen und Ihrer Kanzlei genehmes, letztlich jedoch nicht unbedingt tatsachengerechtes Bild in der Öffentlichkeit herzustellen versucht sein werden.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Heike Lotze
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Kollege Feil,
es verwundert schon sehr, wenn Sie sich nicht scheuen, den vollen Namen und den eBay-Mitgliedsnamen meines Mandanten in tendenziöser Art und Weise zu veröffentlichen, selbst jedoch aus meinem Kommentar den Namen und den eBay-Mitgliedsnamen des Abgemahnten löschen. Ihr Mandant hat in eBay als Verkäufer mit 23640 !! Verkäuferbewertungen inzwischen einen Status, bei dem man eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wohl erwarten durfte. Statt sich somit öffentlich über eine Abmahnung zu beschweren, wäre eine schnelle Änderung der Angebote wohl eher zu empfehlen gewesen.
Nicht mein Mandant hat diese Angelegenheit veröffentlicht, sondern Sie.
Ich fordere Sie daher auf, entweder den vollen Namen und den eBay-Mitgliedsnahmen des hier Abgemahnten wieder kenntlich, oder aber den Namen und den eBay-Mitgliedsnamen meines Mandanten ebenfalls unkenntlich zu machen.
Selbstverständlich wäre die Löschung Ihres “virtuellen Prangers” auch keine schlechte Idee, zumindest für solche Fälle von eindeutig berechtigten Abmahnungen wie bei dem hier vorliegenden Sachverhalt.
Vielleicht sollten Sie sich von Ihrem verfestigten Gut u. Böse sprich: der Abgemahnte u. der Abmahner verabschieden und ein klein wenig mehr Differenzierung in Ihre Darstellungen bringen. Der Hinweis, dass auch Sie als Rechtsanwalt nicht ohne Honorarberechnung arbeiten, sei ganz am Rande gestattet, obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein dürfte. Oder arbeiten Sie im vorliegenden Fall pro bono?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Heike Lotze
Rechtsanwältin
Warum werde ich den Verdacht nicht los, dass der Abmahner und dessen Anwältin, Fr. Heike Lotze, in einem engen verwandschaftlichen Verhältnis stehen. Dass Unternehmungen gegründet werden, welche nur dem einen Zweck dienen: Abmahnen zu können? Wer weiß, wer weiß…
Hm, wie sich der Streitwert von über 5.000 Euro zusammensetzt, kann Fr. Lotze dann sicherlich vor dem Landgericht erklären.
Lt. Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 W 141/08) sähe es traurig für Hr. und Fr. Lotze aus.
Es hindert die beiden doch hoffentlich niemand, ihrer normalen Tätigkeit nachzugehen, anstatt im Morgenmantel mit einer Tasse Kaffee das Internet nach “Verbrechern” zu durchforsten?
Wo sonst gibt es solch eine Frechheit, daß eine Anwältin (Ehefrau) ihren Mandanten (Ehemann) vertritt? Und dies in zig Fällen! Wie blind ist denn eigentlich die deutsche Justiz? Dieser Anwältin steht nur eines zu: Berufsverbot!
Auch ich wurde von dieser Frau angemahnt aber ich werde mich wären wer kann mir da weiterhelfen vieleicht schon Urteile zu gunsten der Beklagten bitte senden an allessuper.meerane@freenet.de
Bei mir legt diese Frau einen Streitwert von 15000,- Euro zu Grunde ich frage mich wirklich ob diese 2 nichts anderes zutun haben und ob der Laden und die Kanzlei so schlecht laufen das man den ganzen Tag vorm PC sitzt und sich Leute rauspickt die man Abmahnt. Meine Frage wer wurde auch schon abgemahnt vieleicht kann man ja gemeinsam gegen diese Leute vorgehen. Bei Interesse mail an allessuper.meerane@freenet.de
http://www.germaniateutonia-militaria.de/epages/61762408.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61762408/Categories/Knappengeschichten/Der_Knappe_Tunter_von_Kotze