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Abmahnung Hans Schnakenberg – HiFi-Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer

Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine weitere der Rechtsanwälte & Sommer für Herrn Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma HiFi-Leipzig, aus Leipzig vor. Es geht wieder um die angeblich unerlaubte Nutzung von Bildern von Herrn Schnakenberg. Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Der ist ein entsprechender Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt, die eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € enthält. Hier sollte vermieden werden, ohne rechtliche Prüfung eine solche Erklärung zu unterschreiben. Dies stellt zum einen ein Schuldanerkenntnis dar, zum anderen ist aus unserer Sicht die Vertragsstrafe zu hoch.

Weiterhin wird behauptet, dass pro Bild ein Betrag von 450,00 € zu zahlen wäre. Bei drei Bildern ergäbe dies eine Forderung in Höhe von 1.350,00 €. Es wird aber „nur“ ein Betrag in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht.

Auch bei den Gebühren wird in der der Anschein erweckt, als wenn hier ein Entgegenkommen vorliegt. Es wird behauptet, dass ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 507,50 € besteht, hier aber nur ein Pauschalbetrag in Höhe von 200,00 € gefordert wird.

Nett sind die Hinweise zur Strafbarkeit. Es wird darauf verwiesen, dass Urheberrechtsverletzungen einen Straftatbestand erfüllen, und dass der Strafrahmen dem einer fahrlässigen Körperverletzung entspricht. Ein etwas ungewöhnlicher Vergleich. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass bereits schon einmal eine Strafanzeige gegen einen „Bilderdieb“ (so die Wortwahl in der ) erstattet worden sei. Das Amtsgericht Rosenheim hätte dann einen Strafbefehl erlassen mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.

Hier soll erheblicher Druck auf den jeweils Abgemahnten ausgeübt werden. Es empfiehlt sich dringend, dem Druck nicht ohne weiteres nachzugeben und auch die im Entwurf beigefügte Verpflichtungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen.

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