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Abmahnung Hitmix Music Agentur – Erich Öxler durch Kanzlei Baek Law

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Firma , vertreten durch den Inhaber, Herrn , aus Lauingen vor. Vertreten wird Herr Öxler durch Rechtsanwalt , der unter dem Namen „“ agiert. Rechtsanwalt kommt aus Osterrönfeld.

Es geht um das Musikstück „ (Fliegerlied)“ des Künstlers „“. Das Musikstück ist auf einem Album „ Single Charts“ zu finden.

Der Urheberrechtsverstoß soll im Oktober 2009 begangen worden sein.

Es wird eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € gefordert.

Weiterhin wird nebulös auf einen Gerichtsbeschluss verwiesen, auf dessen Basis dann der Internetanbieter die jeweilige Adresse zur IP-Adresse mitgeteilt hat. Beantragt wurde der Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln.

Weiter wird behauptet, dass außergerichtliche Kosten für die Ermittlung der Anschrift in Höhe von 110,00 € angefallen sind. Außerdem sollen Rechtsanwaltsgebühren, basierend auf einem Streitwert von 15.000,00 €, gezahlt werden, sprich 899,40 € inklusive der Pauschale und der Mehrwertsteuer. Gefordert werden also insgesamt 1.009,40 €.

Dann heißt es weiter:

„Aufgrund der Tatsache, dass ein derartiges Verfahren (gemeint ist ein gerichtliches Verfahren) sehr lang und auch kostenintensiv ist, bieten wir Ihnen eine schnelle, einvernehmliche außergerichtliche Beendigung der Angelegenheit an. Um weitere Kosten zu vermeiden, schlagen wir Ihnen folgenden außergerichtlichen Vergleich vor …“

Gefordert wird dann ein Pauschalbetrag in Höhe von 500,00 €.

Es dringend davon abzuraten, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € gefordert. Diese Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre.

Auch sollte die zusätzlich beigefügte Vergleichsannahmeerklärung ebenfalls nicht unterzeichnet werden.

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