Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH vor. Es geht um das Musikalbum „Invaders Must Die“ der Künstlergruppe Prodigy. Es wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 1.200,00 gefordert.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00. Es ist dringend davon abzuraten, die beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Beigelegt wird ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld gem. § 101 Abs. 9 UrhG gegen die Telefonica O2 Germany & Co. OHG.
Im Beschluss des Landgerichts Bielefeld sind u.a. auch die Tonaufnahmen von „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers „Jan Delay“ sowie weitere Titel genannt.
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Tags: Abmahnung, Invaders Must Die, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH





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