Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay auch im August 2010 ab.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 erfolgt sein. Gefordert werden neben der Abgabe der Unterlassungserklärung € 1.200,00.
Rasch Rechtsanwälte präsentieren damit nunmehr zwei Arten der Abmahnung. Geht es um ein Album, werden € 1.200,00 gefordert. Geht es um ein einzelnes Musikstück, beträgt die Forderung € 500,00.
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Tags: Jan Delay, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH, Wir Kinder vom Bahnhof Soul





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