Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen wieder ab. Die Abmahnungen werden im Auftrag der Sony Music Entertainment versandt und betreffen das Werk “Leona Lewis – Echo” .
Die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung abgegeben werden. Eine sofortige Zahlung können wir ebenfalls nicht empfehlen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline (MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen):
0800 / 100 41 04
und die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Rechtsposition:
http://abmahnung-blog.de/urteile/kostenlose-ersteinschaetzung
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Tags: Echo, Leona Lewis, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Waldorf Rechtsanwälte
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