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Abmahnung Magic Devices GmbH durch Kanzlei Strieder

Die Firma GmbH aus München mahnt über die Kanzlei Christoph aus Solingen ab.

Abgemahnt werden Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Thema „Herstellergarantie“. Die Anwaltskosten in der Abmahnung, die uns zur Kenntnis gelangt ist, betragen 989,00 €. In der Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von 5.001,00 € verlangt.

Hier sollte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung erfolgen.

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2 Antworten auf “Abmahnung Magic Devices GmbH durch Kanzlei Strieder”

  1. Jansen sagt:

    Die Firma Magic Devices GmbH aus München hat auch uns über die Kanzlei Christoph Strieder aus Solingen abgemahnt

    Abgemahnt werden Fehler zum Thema „Widerruf“. Die Anwaltskosten in der Abmahnung sollten sich auf ca. 1020,00 € belaufen.
    In der Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von 5.000,- € verlangt.

    Im ganzen entsteht der Eindruck von juristischen Haarspaltereien, die mit dem eigentl. Schutz des Verbrauchers überhaupt nichts zu tun haben.

  2. Schmidtq sagt:

    Haben ähnliche Abmahnung erhalten und bitten um Gedankenaustausch..
    gerne über email : contact4you@web.de

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