Auch im März 2010 wird durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main abgemahnt. Es geht u.a. um das Album „Milow – Milow“.
Bisher ließ die Firma DigiProtect angebliche Urheberrechtsverstöße immer durch eine dritte Firma ermitteln. Nun heißt es in der Abmahnung:
„Am …. wurde durch uns festgestellt und für ein Gerichtsverfahren beweissicher protokolliert, dass die Tonaufnahme Milow – Ayo Technology (BRAVO Hits Zima 2010) über Ihren Internetanschluss in dem File-Sharing Netzwerk eKad zum Download angeboten wurde, …“
Heißt dies, dass nunmehr die Kanzlei selber die Urheberrechtsverstöße ermittelt?
Dies wäre eine neue Dimension der Zusammenarbeit zwischen den Abmahnern und den Kanzleien


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