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Abmahnung Ralf Bursy

Uns wurde eine von Herrn Ralf Bursy, vertreten durch die Rechtsanwälte von Nieding Ehrlinger Marquardt überreicht. Es geht um eine Urheberrechtsverletzung an einem Bild.

Die vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden. Das grundsätzliche Einverständnis, jeden Schaden zu ersetzen, sollte nur dann gegeben werden, wenn auf der einen Seite der Urheberrechtsverstoß klar ist, auf der anderen Seite die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden, die ein entsprechendes Nutzungsrecht des Abmahners nachweisen.

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