Von der Kanzlei Schlösser werden für Herrn Benjamin Thorn urheberrechtliche Abmahnungen verschickt.
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This entry was posted on Mittwoch, März 21st, 2012 at 08:34 and is filed under Abmahnwarner. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site. Author: Thomas Feil.


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und außerdem steht im fotolia-Vertrag, dem jeder Foto-Anbieter zustimmen muss, dass Anbieter keine fehlenden Urheberkennzeichnungen /Rechte einklagen dürfen. Nur wissen es die wenigsten, er versucht es halt einfach, wer drauf reinfällt hat ihn und seinen Rechtsanwalt um einige hundert Euro berreichert. Eine richtige Sauerei ist das, er soll sich schämen
Hallo Herr Nessler,
warum mahnt Herr Thorn alle ab (durch Rechtsanwalt Schlösser). Habe gesehen das Herr Thorn die Richtlinien keineswegs einhält. Habe daher heute seine Internetseite gescannt und Screenshots gemacht.
Folgende Dinge sind mir aufgefallen (Stand 21.05.2012 – 21:25 Uhr):
1. Die Ust-Steuernummer fehlt im Impressum
2. Die Steuernummer fehlt im Impressum
3. Angabe der Website (Name/Url) fehlt im Impressum
4. Die Rechtsform (falls vorhanden) und somit ggf. HRB pflichtig in den Angaben
5. Datenschutz Facebook: Nicht verlinkt zu Facebook
6. Datenschutz Google: Nicht verlinkt zu Google Analytics-IP / Verhinderung
7. Twitter: Fehlen alle Links zur Datenschutzeinstellung
8. Es fehlt auf der Startseite der Hinweis auf den Datenschutz
9. Unter den Bilder „Nude“ sind nicht Kinderfreie „Bilder & Gesten“ enthalten
usw…
Weiter haben die User über Fotolia oder andere Portale das Bild kostenpflichtig erworben. Kläger kann also nur der Anbieter – nicht der Fotograf sein. Auch bei „sogenannten fehlenden Urheberkennzeichnungen“.
Dazu handelt es sich auch noch um Bilder (Katalog der MFM / Microstock Foto-Anbieter). Hier kann also es sich nicht um einen Streitwert von 6.000 – 10.000 euro handeln sondern um nur euro 10,- bis 100,- da diese für die billige Masse ist.
MFG – M.