Mit einer “markenrechtlichen Abmahnung” hat die Safecor GmbH Rechte an einer ihr bisher nicht zugeordneten Domain behauptet. Es wird weiterhin gefordert, die Nutzung der Domain einzustellen.
Der Gegenstandswert soll hier 50.000 Euro betragen, womit der abmahnende Anwalt eine Kostenrechnung in Höhe von mehr als 1.300 Euro aufstellen könnte.
Im vorliegenden Fall ist nach hiesiger Ansicht jedoch kein Verstoß gegen Markenrecht gegeben, so dasss abzuwarten bleibt, ob nicht doch eine anderweitige Erledigung der Sache zur Auflösung der Streitigkeit führen kann.
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Tags: Abmahnung, Domain, Markenrecht, Safecor, Unterlassung





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