Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns noch eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Es geht wieder um den Titel „Guten Morgen Sonnenschein“ von Tobias Schulz.
In den Ausführungen wird darauf verwiesen, dass ein bestimmter Hashwert ermittelt worden sei.
Hier ist durchaus kritisch zu fragen, ob überhaupt der gesamte Titel heruntergeladen wurde und wie der Hashwert sich im Einzelnen ermittelt und zusammensetzt. Hier wird sehr pauschal nur auf so genannte Test-Downloads verwiesen und das alles beweissicher dokumentiert sei.
Hier ergeben sich aus unserer Sicht noch eine Menge Fragen.
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Tags: Abmahnung, Guten Morgen Sonnenschein, Superstar Entertainment, Tobias Schulz





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