Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Es geht um das Lied „Guten Morgen Sonnenschein“ des Künstlers Tobias Schulz. Die Abmahnung wurde übersandt von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner, die auch aus anderen Abmahnungsfällen bekannt sind.
Es wird in der Abmahnung behauptet, dass Daten „beweissicher dokumentiert“ sind. Die Verstöße stammen aus Oktober 2009 und werden nunmehr Mitte Januar 2010 abgemahnt.
Ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 06.11.2009 gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist beigefügt.
Weiter heißt es in der Abmahnung:
„Das Ziel unserer Mandantschaft ist es zunächst, die rechtswidrige Verwertung der im Betreff genannten Tonaufnahme unverzüglich zu beenden.“
Deshalb soll die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Von einer Unterzeichnung ohne weitergehende rechtliche Prüfung ist dringend abzuraten.
Auch eine Zahlung des geforderten einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 € kann so nicht angeraten werden. Es wird eine Schadensersatzanzahlung behauptet. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Kosten des Abmahnschreibens sowie anteilige Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten sind. Die angeblichen Zahlungsansprüche werden aber nicht weiter spezifiziert, sondern es wird gleich ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 450,00 € gefordert.
Abschließend wird in der Abmahnung deutlichst darauf hingewiesen, dass gemäß § 32 ZPO bei einer unerlaubten Handlung das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Dann wird darauf verwiesen, dass die im Internet eingestellte Datei an jedem Ort abgerufen werden konnte. Daher sei dann das Frankfurter Gericht zuständig. Offensichtlich erhofft sich die Kanzlei Kornmeier & Partner eine bessere Ausgangsposition vor den Frankfurter Gerichten.
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Tags: Abmahnung, Guten Morgen Sonnenschein, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, Superstar Entertainment, Tobias Schulz





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Ich habe diese Auch schon bekommen. Nun habe ich mir schon paar mal durchgelesen und weis immer noch nicht was ich tun soll ?
Hallo und guten Tag,
mir flatterte heute auch genau diese Abmahnung ins Haus. Angeblich soll “mein Provider” aufgrund eines Gerichtsbeschlusses meinen Computer als Urheberverletzter identifiziert haben.
Das kann aber aus verschiedenen Gründen nicht sein. Erstens habe ich noch nie an einer Tauschbörse teilgenommen. Zweitens kenne ich den Titel nicht und würde mir so einen Superstar Shit auch nicht freiwillig anhören. 3. Ich benutze nicht WLN und es kann auch keine fremde Person meinen PC benutzt haben weil ich den mit einem PW gesichert habe.
Was tun?
Gruß hh
das hilft miir nich weiter
habs auch grad bekomm
was soll ich tun?