Abmahnung Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – Tobias Schulz „Guten Morgen Sonnenschein“

Wir beraten einen Mandanten bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner. Abgemahnt hat die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG. Es geht um das Musikstück „Guten Morgen Sonnenschein“ des Musikers Tobias Schulz. Dieser Titel war auf dem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.

Der nunmehr abgemahnte Verstoß stammt aus Oktober 2009.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner legt nicht offen, welches Unternehmen die IP-Adresse recherchiert hat. Es heißt nur:

 „Folgende Daten wurden anlässlich eines Testdownloads festgestellt und beweissicher dokumentiert“

Dann folgen die üblichen rechtlichen Ausführungen, die dann in einer Forderung in Höhe von 450,00 € enden. Zwar enthält die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine feste Vertragsstrafe, dennoch sollte nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Es entsteht der Eindruck, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner nicht mehr für die Firma DigiProtect tätig ist, für die sie bisher umfangreich abgemahnt hat. Offensichtlich hat der Wirbel in der Öffentlichkeit um ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner eine Wirkung erzielt.

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One Response to “Abmahnung Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – Tobias Schulz „Guten Morgen Sonnenschein“”

  1. Das traurige an der Sache ist nur, das Recht haben und Recht bekommen zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Weiterhin trifft man häufig auch Richter die eben keine IT-Fachleute sind und sich dann mit solchen Pseudobeweisen und Aussagen wie Hash-Wert überzeugen lassen und dann ein für Fachleute nicht nachvollziehbares Urteil sprechen.

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