Wir beraten einen Mandanten bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner. Abgemahnt hat die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG. Es geht um das Musikstück „Guten Morgen Sonnenschein“ des Musikers Tobias Schulz. Dieser Titel war auf dem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.
Der nunmehr abgemahnte Verstoß stammt aus Oktober 2009.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner legt nicht offen, welches Unternehmen die IP-Adresse recherchiert hat. Es heißt nur:
„Folgende Daten wurden anlässlich eines Testdownloads festgestellt und beweissicher dokumentiert“
Dann folgen die üblichen rechtlichen Ausführungen, die dann in einer Forderung in Höhe von 450,00 € enden. Zwar enthält die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine feste Vertragsstrafe, dennoch sollte nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.
Es entsteht der Eindruck, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner nicht mehr für die Firma DigiProtect tätig ist, für die sie bisher umfangreich abgemahnt hat. Offensichtlich hat der Wirbel in der Öffentlichkeit um ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner eine Wirkung erzielt.
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Tags: Abmahnung, Guten Morgen Sonnenschein, Superstar Entertainment, Tobias Schulz





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Das traurige an der Sache ist nur, das Recht haben und Recht bekommen zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Weiterhin trifft man häufig auch Richter die eben keine IT-Fachleute sind und sich dann mit solchen Pseudobeweisen und Aussagen wie Hash-Wert überzeugen lassen und dann ein für Fachleute nicht nachvollziehbares Urteil sprechen.