Auch im Juni mahnt Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente aus Berlin für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Es geht u.a. um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Februar 2010 erfolgt sein.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 956,00. Die € 956,00 setzen sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 506,00 zusammen.
Immer wieder überraschend ist der Umstand, dass nach unserer Kenntnis als einzige Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Bente für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorlegt, die eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Hier wird ganz gezielt versucht, ein erhebliches Bedrohungspotenzial zu schaffen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sowohl richtig mit dem Unterlassungsanspruch als auch mit dem Zahlungsanspruch umzugehen.
Tags: Bente, Biss zur Mittagsstunde, New Moon, Tele München Fernseh GmbH


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