Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Universal Music GmbH vorgelegt. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte.
Es geht um das Musicalbum „The Fame“ von Lady Gaga. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung für das gesamte Musikrepertoire von Universal Music GmbH. Es wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € angeboten.
Bevor das Vergleichsangebot angenommen wird, sollte unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen. Es gibt durchaus Ansatzpunkte, sich wirksam gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.
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Tags: Abmahnung, Lady Gaga, The Fame, Universal Music





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