Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Hanemann vorgelegt. Gerügt wird ein abgeblicher Fehler in der Widerrufsbelehrung in einem Amazon-Angebot. Die Abmahnung wird zunöchst vorab per E-Mail versendet. Ein Gegenstandswert wird in dieser E-Mail nicht angegeben.
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Tags: Abmahnung, Thomas Hanemann





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