Im Ramen eines Beratungsmandats wird uns eine weitere markenrechtliche Abmahnung des Herrn W. Thomas Horn vorgelegt, in der eine markenrechtswidrige Nutzung der Wort-/Bildmarke DE 30567514 gerügt wird. Als Gegenstandswert werden 50.000 € angesetzt.
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Folgende Abmahnung flatterte gestern ganz liederlich und unvollständig per e-mail bei mir rein. Heute kommt dann sicher die Abmahnung mit der Post:
Herr W. Thomas Horn,
Gegenstandswert 50000€,
Wort-/Bildmarke DE 305 67 514 „PUDEL“.
Anwalt: Rechtsanwälte Graf Strachwitz & Eckert
20149 Hamburg