Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG zurzeit das Werk „Guten Morgen Sonnenschein“ von Tobias Schulz ab. Dieses Werk ist auf dem Chart Container „Various Artists BRAVO Hits 67“ enthalten.
Wir beobachten zurzeit vermehrt, dass Mandanten mehrere Abmahnungen erhalten, die sich alle auf diesen Chart Container beziehen. Wer also eine Abmahnung erhalten hat, muss damit rechnen, dass er von anderen Rechteinhabern noch einmal angeschrieben wird.
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Tags: Guten Morgen Sonnenschein, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, Tobias Schulz





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