Nach wie vor mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ab. Betroffen ist u.a. „Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein“ aus dem Chart-Container „Various Artists/Bravo Hits 67“. Nach unseren Erfahrungen besteht die Gefahr von Mehrfachabmahnungen. Dies sollte bei allen Entscheidungen mit berücksichtigt werden.
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Tags: Bravo Hits, Guten Morgen Sonnenschein, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, Tobias Schulz





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