Die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG lässt über die Kanzlei Kornmeier & Partner weiterhin aus den BRAVO Hits 67 den Titel „Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein“ abmahnen.
In der Abmahnung wird u.a. gefordert, dass die betreffende Musikdatei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsenbenutzer freigegebenen Ordner zu entfernen ist. Weiterhin soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Bezüglich des Schadensersatzanspruchs wird in der Abmahnung Folgendes ausgeführt:
„Besondere Sorgfaltsanforderungen sind insbesondere dann zu stellen, wenn, wie hier, ein neuer Musiktitel zum Herunterladen ins Internet gestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download angebotenes Musikstück jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann.“
In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, die unserer Kanzlei vorliegen, kann wohl von „neu“ nicht mehr wirklich gesprochen werden. Offensichtlich ändert die Kanzlei ihre Textbausteine nicht so häufig.
Gefordert wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 450,00.
Wir raten davon ab, die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen.
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Tags: Guten Morgen Sonnenschein, Superstar Entertainment, Tobias Schulz





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