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Abmahnung U + C Rechtsanwälte für Ino Handel – Film Straßenmädchen 1

Der Film “Straßenmädchen 1″ wird von der Kanzlei C Rechtsanwälte Urmann und Collegen abgemahnt. Rechteinhaber ist die . Gefordert wird die Zahlung von 650 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Folgende Seiten können für Sie von Interesse sein:

http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber

http://abmahnung-blog.de/faq-abmahnung-und-filesharing

 

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