Der Film “Straßenmädchen 1″ wird von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte Urmann und Collegen abgemahnt. Rechteinhaber ist die Ino Handel- und Vertriebs GmbH. Gefordert wird die Zahlung von 650 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Folgende Seiten können für Sie von Interesse sein:
http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber
http://abmahnung-blog.de/faq-abmahnung-und-filesharing
Tags: Ino Handel- und Vertriebs GmbH, Strassenmaedchen, U +, U + C


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