Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album „Große Freiheit“ der Gruppe Unheilig ab. Der Urheberrechtsverstoß einer uns vorliegenden Abmahnung soll aus März 2010 stammen. Es wird dann zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.001,00 verlangt. Des Weiteren sollen Kosten in Höhe von € 1.200,00 übernommen werden.
Weiter heißt es dann in der Abmahnung:
„Sofern Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen wollen, erläutern Sie uns bis zum …. schriftlich, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet vertrieben sowie in welcher sonstigen Form (Kopie auf CD-ROM oder CD-R etc.) und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen weiter ausgewertet wurden. Sofern Sie die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen haben, benennen Sie die hierfür verantwortliche Person.“
Diesen Aufforderungen sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung Folge geleistet werden. Abgesehen davon wissen wir aus vielen Gesprächen, dass die Betroffenen überhaupt nicht Kenntnis von einem Zurverfügungstellen von Dateien und Musik haben. Dann ist eine Auskunft nur schwerlich möglich.
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Tags: Grosse Freiheit, Rasch Rechtsanwälte, Unheilig, Universal, Universal Music GmbH





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