Im Rahmen eines Beratungsmandates wird uns eine aktuelle Abmahnung der Firma Universal Music GmbH vorgelegt, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten wird. Es geht um das Musikalbum „The Fame“ der Künstlerin Lady Gaga. Gefordert wird im Wege eines Vergleichs ein Betrag in Höhe von € 1.200,00.
Wieder ist festzustellen, dass die Unterlassungserklärung sowohl hinsichtlich des gesamten Umfangs als auch mit Blick auf die Vertragsstrafe zu weit gefasst ist.
Hier empfehlen wir dringend, nicht ohne rechtliche Beratung die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
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Tags: Abmahnung, Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, Universal Music GmbH





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