Uns liegt eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb aus Berlin vor. Abgemahnt wurde der Verkauf eines Schallwellentherapiegerätes der Marke NOVAFON. Angeblich sollen die dem Gerät zugeschriebenen Wirkungen irreführend sein.
Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.
Vor der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.
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Tags: NOVAFON, Schallwellentherapiegerät, Verband sozialer Wettbewerb





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