Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Werner Präger – WEPRA-Consulting – vor, mit der angebliche Verstöße gegen die Impressumspflicht des § 5 TMG gerügt werden. Der Streitwert wurde mit 5.001 € beziffert. Informationen über weitere Abmahnungen sind zur Zeit nicht ersichtlich.
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Tags: Abmahnung, Werner Präger, WERPA Consulting





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Ebenfalls wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Impressumspflicht durch WEPRA-Consulting gem. § 5 TMG. Gegenstandswert € 7.500.
Dito für meine Privatseite – ich beobachte erstmal …
Die geben keine Ruhe und wollen offenbar ne große öffentliche Show.
Meine Privat-Site adhoc-consulting.de hab ich schon mal umgestellt. Wer seinen Fall mit Wepra, Werner Präger dort darstellen mag … einfach email schreiben (siehe URL oben).
Die Abmahnung ist m.E. mißbräuchlich, und das aus mehreren Gründen:
1. Die von RA Keil et al. monierten Tatbestände gegen i.d.R. weit über die, in §5TMG geforderten Angaben hinaus. Man möge die Tatbestände auf seiner Website genau gegen die gesetzlichen Vorschriften prüfen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html … so viel wird im Gesetzt nämlich gar nicht konkret gefordert; viele Vorschriften gelten nur für international tätige Kapitalgesellschaften.
2. Der Geschäftsführer der WEPRA-Consulting ist gelernter Maurermeister und beschäftigt sich, nach eigenen Angaben, hauptsächlich mit dem Verkauf von Häusern und mit der Planung von Bauprojekten; jeder möge selbst prüfen, inwieweit tatsächlich ein direktes Konkurrenzverhältnis zwischen der WePra-consulting und ihm selbst vorliegt.
3. Wenn weder ein Verstoß gegen §5 TMG vorliegt noch ein Konkurrenzverhältnis zur WePra-Consulting, dann besteht der Verdacht, dass die Abmahnung hauptsächlich der Erzielung von Einnahmen für die Anwaltskanzlei dient. In diesem Falle wäre die Abmahnung mißbräuchlich, und standesrechtliche, evtl. auch strafrechtliche, Maßnahmen gegen die Anwaltskanzlei angezeigt.
4. Falls eine Abmahnung eingeht ist es empfehlenswert, sehr kurzfristig einen Fachanwalt einzuschalten, da die Materie juristisch komplex ist und auch, falls man im Recht ist die Gefahr besteht, dass man durch eigenen Fehler nicht dazu kommt. Ich empfehle: http://www.rehbock-online.com
5. Die große, öffentliche, Show können sie gerne haben; ich bereite da gerade etwas vor ….
3. Es besteht der Verdacht, dass die WePra-Co