Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.
Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: feil@recht-freundlich.de
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Tags: 1.200, Beratung, Euro, Hilfe, Humanoid, Rasch Rechtsanwälte, Tokio Hotel, Universal Music GmbH, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung





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Aus meiner Sicht ist der Text richtig, da wir von einer Unterzeichnung “abraten”.
Gemeint ist: “Nicht unterschreiben, sondern sich erst über die rechtlichen Folgen einer Unterschrift informieren!” Ich denke so ist es deutlicher zu verstehen.
Danke für den Hinweis.
Grüße
Thomas Feil
Wollten Sie nicht raten, nicht zu unterschreiben? Text ist m. E. falsch.