Abmahnung Wolfgang Silbermann

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Wolfgang Silbermann im Bereich der Werbemittel vorgelegt. Gerügt werden abgebliche Mängel in einem Impressum. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angegeben. Vertreten wird Herr Wolfgang Silbermann durch Herrn Rechtsanwalt Peter B. Häfner aus Meiningen.

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63 Responses to “Abmahnung Wolfgang Silbermann”

  1. Binder sagt:

    Auch wir haben eine solche Abmahnung mit gleichem Inhalt und entsprechender Höhe des Gegeenstandswerts erhalten.

  2. Binder sagt:

    Auch wir haben von diesem Duo eine solche Abmahnung mit gleichem Inhalt und entsprechender Höhe des Gegegenstandswerts erhalten.

  3. olabru sagt:

    Sind ebenfalls betroffen! Hat Herr Silbermann nichts Besseres zu tun oder weiß er evtl. nichts von seinem Glück und wurde nur namentlich benutzt? Was immer auch rechtlich hier möglich ist, werde ich unternehmen!

  4. Fritz sagt:

    Auch wir sind betroffen. Das ganze geht aber zu unserem Anwalt, da Herr Silbermann eigentlich “vereidigter Bausachverständiger” ist und gar nicht in der Werbemittelbranche tätig. Sollte sich dies herausstellen, dann werden wir zu einem Gegenschlag ausholen.

  5. big sagt:

    Sind auch betroffen gleicher Betrag und Inhalt. Heute 17.8. erst das Schreiben erhalten. Was können wir tun?

  6. Gern können Sie uns eine Kopie der Abmahnung zusenden und wir verteilen auf Nachfrage an andere Beteiligte. Eine wirksame Abwehr ist nur durch aktiven Informationstausch möglich. Wir unterstützen da gern!

    Grüße
    RA Thomas Feil

  7. big sagt:

    Wir haben die Unterlagen an RA Th. Feil weitergeitet. Vielleicht haben auch die anderen Betroffenen Interesse, dies zu tun.

  8. lenzen sagt:

    Auch wir sind betroffen. Wenn Herr Silbermann eine mangelnde Transparenz im Handeln vorwirft, sollte er seine eigene Seite dringend relaunchen. Und bei Anruf RA Häfner meldet sich eine “Steuerbratungsgesellschaft”.
    Das sind sicherlich keine juristisch relevanten Details. Es deutet aber alles auf reine Abzocke hin.

  9. Hallo lenzen, es wäre prima, wenn Sie uns eine Kopie der Abmahnung für unser Forschungsprojekt übersenden. Wir sammeln Abmahnungen von Herrn Wolfgang Silbermann, um eine Rechtsmissbräuchlichkeit belastbar prüfen zu können.
    Grüße
    RA Thomas Feil

    PS: Gern können bei uns auch Infos über Herrn Silbermann abgefragt werden.

  10. lenzen sagt:

    Herr Feil, vielen Dank für die Unterstützung. Unterlagen habe ich Ihnen gefaxt.

  11. Fritz sagt:

    Lt. unseres Anwaltes verstoßen wir derzeit nicht gegen das Schreiben des Anwaltes Häfner, da wir alle Vorgaben erfüllen. Uns wurde geraten nicht zu bezahlen und abzuwarten was passiert.

    Zudem noch ein paar Infos:
    Herr Wolfgang Silbermann ist weder als Werbemittelhändler zu finden noch ist er in den Werbemittelverbänden gelistet. Dafür ist Herr Silbermann als vereidigter Sachverständiger im Internet sowie im Telefonbuch mehrfach zu finden. Somit steht er schon mal nicht im Wettbewerb.

    Weiterhin ist Herr Häfner etwas kurios, da die Telefonnummer zu einer Firma Dr. Roth GmbH (roth-und-partner.de) gehört und die Faxnummer zu einem Lohnsteuerberatungsring e.V. (lohi-suedniedersachsen.de).

    Die Firma Roth sowie der Verein sitzen aber im gleichen Haus. Der Verein hat nach telefonischer Auskunft nichts mit Herrn Häfner zu tun. Sie wissen nur, dass er einen Stock darüber sitzen soll.

    Auch die angegebene UST-ID Nummer auf dem Briefbogen ist ungültig. Bei der Anwaltskammer ist Herr Häfner zwar gelistet, aber nur mit einer Handynummer.

    Das ganze riecht nach Abzocke, wer ihm das Handwerk legen will, darf sich hier jetzt richtig austoben …

  12. carlo d. c. sagt:

    ja, diese seite, die wahrscheinlich nur für die abmahnwelle ins netz gestellt wurde, habe ich gesehen. es ist leider traurige gewissheit, dass man ohne viel arbeit auf kosten anderer leben kann. es ist nämlich zu erwarten, dass sich hier nur die spitze des eisbergs gemeldet hat….

    übrigens ist hinzuzufügen, dass sich der herr rechtsanwalt häfner im umzugsstress befindet und deswegen irgendwo nirgends gemeldet ist. wers glaubt! die erfahrungen der bereits veröffentlichten beiträge habe ich selbst auch so gemacht, muss man nichts hinzufügen.

    ich hoffe, dass diesem herrn inklusive seines consultants (die seite ist der wahre hohn, und consulting steht meist für undefinierbares) das handwerk frühzeitig gelegt wird.

    immerhin in einem anderen vorbereiteten abzockfall scheint der federführende anwalt seine zulassung verloren zu haben…..sollte es im falle häfner ähnlich sein, sollte diese endkonsequenz auch auf ihn zutreffen!

  13. Liebe Gemeinde,

    das Vorstehende können wir nur bestätigen. Interessanterweise wurde RA Haefner 02/2006 zur Anwaltschaft zugelassen. 04/2006 hat Silbermann diesen ominösen Werbemittelvertrieb beim Gerwerbeamt angemeldet. Merken wir da was?

    Auf unser Schreiben bekamen wir Antwort mit dem Hinweis, dass unter

    http://www.silbermann-wels.de/

    ja ganz klar die Firma zu finden sei. Naja, unter Google findet sich gar nichts!

    Wir werden nach Rücksprache mit der Mandantschaft einen Aktenauszug an RA Feil senden. Eine Überprüfung der Rechtsmißbräuchlichkeit begrüßen wir ausdrücklich.

    MfG

    RA Björn Hendrik Wangemann, LL.M.
    Carlos Claussen & Partner
    Mönckebergstraße 31
    20095 Hamburg
    Tel: 040-30 96 400
    Fax: 040-30 96 40-99

  14. Nase sagt:

    Das Duo Häfner/Silbermann hat auch bei uns den Versuch gestartet. Recherchen haben folgendes Ergebnis gebracht:
    - beim Anruf bei Herrn Silbermann meldete sich ein älterer Herr mit belegter Stimme, der auf Nachfrage, welche Art von Werbemittelgeschäft er denn betreibe, angab, es handele sich um bedruckte Kugelschreiber. Auf Nachfrage nach der website des Werbemittelvertriebs konnte er keine Antwort geben. Offenbar kannte er die Seite silbermann-wels.de (reine Vorwand-Seite) nicht. Ich solle ein Fax schicken. Er legte bei weiteren Nachfragen -verunsichert- einfach auf.
    - beim Anruf bei Herrn Häfner meldete sich “Steuerberatungsgesellschaft”. Herr Häfner sei nicht da. Er sitze aber im Hause. Alles zum Thema Abmahnung sei schriftlich zu erledigen. Den Namen der StB-Gesellschaft gab der Herr am Telefon trotz mehrfacher Rückfrage nicht Preis. Auch die Nachfrage, wie denn die Firma Roth (selbe Tel nr wie Häfner) mit der StB-Kanzlei zusammenhänge, wurde trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantwortet. Ich solle ein Fax schicken.

    Frage an Carlo: gibt es zum Thema RA-Zulassungsverlust weitere Informationen?
    VG

  15. carlo d. c. sagt:

    an nase; vor ca. einem jahr haben wir eine abmahnung wegen werbung erhalten. der ra und sein mandant haben sich im vorfeld bescheinigen lassen, dass dies nicht genehmigt ist. (war wirklich ein fehler von uns) danach die abmahnflut, zu der wir auch gehörten. ich haben den ra angerufen und dabei erfahren, dass ich einer von vielen sei….wir haben die sache einvernehmlich geklärt, meint, ich habe gezahlt (500 euro). im zuge ra häfner habe ich den alten “fall” mal wieder rausgekramt und den ra in der kammer versucht zu eruieren. er ist nicht mehr gemeldet, die anwaltskanzlei gehört nunmehr – zumindest läßt es der name zu – seiner frau. kann sein, dass er im zusammenhang mit diesem tun seine zulassung verloren hat. immerhin wurde der fall wahrscheinlich allein zu diesem zwecke massenabmahnung konstruiert. ob es einen direkten zusammenhang gibt, kann ich nicht bestätigen, aber aufgrund der zeitlichen aufeinanderfolge zumindest annehmen.

    von verschiedener seite habe ich erfahren, dass massenabmahnungen, die wiederum den übergroßen teil der einnahmen bilden müssen, die deutschen gerichte sehr wohl interessiert und dort auch geprüft wird, inwieweit das noch mit den anwaltsprinzipien zu vereinbaren ist.

    bei ra häfner weiß ich gar nicht, ob er überhaupt als ra arbeiten darf. nach aussage verschiedener experten, gehört neben der zulassung bei der anwaltskammer auch eine kanzleianschrift dazu. wer nicht nieder- und zugelassen ist, darf auch nicht als ra arbeiten.

    im zuge meiner “ermittlungen” bin ich auch über die dr. roth gmbh gestolpert, deren seite aber seit geraumer zeit nicht mehr gepflegt wird (seminarangebote homeseite). ist aber keine stb-gesellschaft laut leistungsportfolio……

    herr silbermann hat somit mehrere webseiten. unter http://www.silbermann-consulting.de ist ebenso etwas zu finden, aber auch nicht über google. es erscheint, dass die seite neu und für die suchmaschine unattraktiv ist.

  16. carlo d. c. sagt:

    die werbemittelseite silbermann ist doch wohl ein witz???????

  17. carlo d. c. sagt:

    ps: silbermann scheint ein muiltitalent zu sein, ich habe die abmahnung wegen wettbewerb auf dem gebiet unternehmensberatung (silbermann-consulting) erhalten…….

  18. big sagt:

    was noch auffällt:
    sowohl bei http://www.silbermann-consulting.de
    als auch bei http://www.silbermann-wels.de/
    ist keine UmsatzID angegeben, deshalb wahrscheinlich auch der Zusatz:
    keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt, die Frage ist, warum diese Angabe fehlt, wo doch der Ersteller der Seiten sich ansonsten sehr viel Mühe gab, die Vorgaben zu erfüllen…

  19. carlo d. c. sagt:

    ich glaube, wenn man keine id-nummer braucht, braucht man auch keine anzugeben

  20. Ja, eine USt-ID muss beantragt werden und nur wenn man eine USt-ID hat, muss Sie im Impressum erscheinen.

    Grüße
    RA Thomas Feil

  21. Weigel sagt:

    Wahnsinn… hier geht ja wirklich die Post ab. Die Kanzlei Feil vertritt mich ebenfalls im Fall Wolfgang Silbermann. Gestern erhielten wir ein Schreiben von der Gegenseite Herrn Peter B. Häfner ->

    “Es sei doch wohl ganz klar, dass Herr Silbermanns Internetauftritt ganz leicht im Internet zu finden wäre unter: http://www.silbermann-wels.de

    Anbei befand sich noch eine Gewerbeanmeldung aus dem Jahre 2006. Diese bestätigte allerdings, dass Herr Silbermann im Bereich der Werbemittel tätig ist. Die Frage ist nur: Wie aktuell ist die Gewerbeanmeldung? In der Gewerbeanmeldung steht nichts von vereidigter Bausachverständiger oder von einer Tätigkeit als Unternehmensberater. Wie kann er dann Carlo als Consulting Büro abmahnen? Offenkundig hat er das Gewerbe bereits abgemeldet oder umgeändert… Dies müsste nochmal durch fachliche Instanzen geprüft werden.

    Was mich allerdings noch verwundert: Die Website http://www.silbermann-wels.de wurde erst am 26.6.2009 bei der Denic registriert. Genau wie die Adresse http://www.silbermann-consulting.de. Wie hat also Herr Silbermann in diesem Zeitraum ( April 2006 – Juni 2009 ) seine Kunden gewonnen? Oder besser gesagt, wie verkauft man ohne jeglichen Eintrag in Branchenbüchern und Internetportalen wie Wer Liefert was usw. Werbemittel?

    In der mir zugestellten Abmahnung besteht sogar noch ein Formfehler. In der Abmahnung heißt sein Unternehmen Silbermann-Wels Werbemittel. Auf der Homepage heißt das Unternehmen allerdings nur Wels Werbemittel… Ich finde alles sehr verwunderlich.

    Den Rechtsanwalt Peter B. Häfner habe ich durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen prüfen lassen. Herr Häfner war bislang in einer Kanzlei in Suhl gemeldet. Die Rechtsanwaltskammer teilte mir aber nun mit, dass Sie die Anschrift geprüft hat und Peter B. Häfner nun seine Kanzlei Anschrift (nach Meiningen) geändert hat.

    Im neusten Schreiben von Herrn Häfner wird mir nun mit einem Bußgeld von 50.000 € gedroht weil ich gegen die vorgeschriebene Anbieterkennung verstoßen habe. Herrn Rechtsanwalt Feil und Kollegen ist bis Dato kein Fall mit einem solch hohem Bußgeld bekannt. Ich werde keinesfalls eine solche Unterlassungklage unterschreiben, bzw. eine Kostennote von knapp 800 Euro bezahlen.

    Am morgigen Tage werde ich gegen Herrn Peter B. Häfner sowie gegen Herrn Wolfgang Silbermann Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Dieses Spielchen schaue ich mir nicht länger an.

    Gerne könnt Ihr mich unter 0208 – 69 80 74 30 erreichen. Ich bin für alles offen.

  22. carlo d. c. sagt:

    an weigel

    es kommen wohl immer mehr ungereimtheiten ans licht. wobei überraschend kommt es nicht, dass die seiten erst kurz vor der aktion ins netz getsellt worden sind.

    leider ist unternehmensberater kein geschützter beruf und bedarf im allgemeinen keiner gewerbeanmeldung da freiberufler. das finanzamt sollte aber darüber informiert sein.

    nach der abmahnung und einer ersten reaktion der eingeschalteten anwältin (10.08.2009) habe ich persönlich nichts mehr von den beiden herren gehört……

  23. carlo d. c. sagt:

    nochmal an weigel:

    bitte mal um info, wie die polizei den sachverhalt sieht. ich denke, auch hier tut eine konzertierte aktion gut, immerhin bezahlen wohl alle abgemahnden ihre ra-kosten, die sie glaube ich nur im wege der zivilklage wieder einklagen können.

    aus erfahrung weiß ich, dass die staatsanwaltschaft bei begründetem verdacht gern in die tiefe geht, und wenn sich dieser erhärtet, auch anklagt. dort wären dann alle betroffenen wiederum zeuge!

    ich habe dies vor jahren mit einem regionalen unternehmensberater veranstaltet, der mit einem schneeballsystem zu reichtum gelangen wollte. die staatsanwaltschaft hatte ihn bereits auf dem radar und ordentlich ermittelt und ihn anschließend verurteilt, so dass er vorbestraft ist! zumindest ein moralischer sieg. einen fuß auf den boden hat er danach nie wieder bekommen.

  24. big sagt:

    wegen der UID:

    meinte damit, wer keine hat, kann(darf) keine Aussenhandelsgeschäfte machen,
    und wer nicht in Fernost produzieren lässt, kann zumindest kein ernstzunehmender Wettbewerber von uns sein, da er niemals konkurrenzfähig wäre…

  25. Weigel sagt:

    Hallo @ All,

    ich habe mich gerade nochmal bei der zuständigen IHK in Würzburg erkundigt. Herr Silbermann ist dort als Mitglied verzeichnet. In der Branchenbezeichnung gibt er folgendes an: Einzelhandel mit Spielwaren

    Nun macht Herr Silbermann auch noch in Spielwaren…

  26. carlo d. c. sagt:

    hallo weigel und gemeinde,

    habe ich zuviel versprochen? die ihk würzburg erfreut sich dieser tage einer gesteigerten aufmerksamkeit für die person silbermann. das mit dem eh für spielwaren kann ich bestätigen. dass man für herrn silbermann eine hotline eingerichtet hat, stimmt nicht, aber man erinnert sich an eine erhöhte mitgliedsnachfrage seit einigen tagen…..wie ich schon vermutet habe, die zahl der abgemahnden scheint größer zu sein.

  27. lenzen sagt:

    Betr.: DENIC
    Das dort angegebene Datum meint die “letzte Aktualisierung” und ist damit nicht zwingend der Termin der Freischaltung, sondern könnte z.B. auf einen Providerwechsel hindeuten.

  28. lenzen sagt:

    Aus Google Maps:

    Riemenschneiderstraße 2
    97753 Karlstadt
    Mit dieser Adresse:
    Bund der Selbständigen ev Ortsverband Karlstadt‎
    Silbermann Wolfgang vereidigter Bausachverständiger

    Beide Einträge mit der selben Rufnummer: 09353 3209
    Ich denke, die Einsicht beim Vereinsregister kann man sich sparen.

  29. Liebe Leidensgenossen,
    auch wir haben das zweifelhafte Vergnügen der Abmahnung durch RA Häfner i.A. von W. Silbermann.
    Mit Vergnügen warte ich auf die gerichtliche Klärung und sehe aufgrund handwerklicher Fehler dem entspannt entgegen:
    - die (der Abmahnung beigefügte) Kopie entspricht nicht unserer Website.
    - Herr Silbermann ist mit seinem Gewerbe (wie auch immer) nicht in unserem Segment tätig, also kein Mitbewerber
    - die Anfrage beim Gewerbeamt Karlstadt ergibt: Tätigkeit nach §34c GewO (Versicherung und INvestment ohne Bauträger), ERstellung von Baugutachten, Wirtschaftsberatung. Der der Abmahnun beigefügtem Gewerbeschein ist allerdings etwas anderes zu entnehmen: Werbemittelvertrieb.
    - die Adresse von Herrn Häfler ist falsch angegeben. So war er der Kammer nicht bekannt. Zumindest ist er als RA zugelassen.
    - Herr Silbermann firmiert im Internet als Unternehmensberater unter silbermann-consulting, ohne dafür ein Gewerbe angemeldet zu haben. Müsste er aber, allerdings fehlt ihm die Ausbildung dafür.
    - Herr Silbermann hat ebenfalls keine Qualifikation für eine Wirtschaftsberatung.

    Das ist der aktuelle Status quo. Über ergänzende Infos freue ich mich!

  30. Weigel sagt:

    Hallo Abgemahnte…

    bitte posted doch mal Eure Aktenzeichen hier mit Datum vom ersten Schreiben und Eingangsdatum bei Euch:

    Aktenzeichen: 224-SW/K209
    Abmahnschreiben Datum: Dientsag 04.08.2009
    Eingegangen bei mir am: Freitag 07.08.2009

    ———————————————-

    Ich habe heute von einem Leidensgenossen folgende Infos bekommen:

    Aktenzeichen: 207-SW/K209
    Abmahnschreiben Datum: Dientsag 04.08.2009
    Eingegangen bei mir am: Freitag 07.08.2009

    ———————————————-

    Alleine am 04.08.2009 nur zwischen unseren Abmahnung 207 – 224: 16 weitere Abmahnung.

    Ich habe Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei erstattet.

  31. Guten Morgen,

    den Verdacht hatten wir auch schon, da uns die fortlaufenden Aktenzeichen verdächtigt vorkamen. Gernn können wir auch die Abmahnungen “sammeln” und dann die Informationen für alle online stellen. Transparenz hilft in solchen Fällen nach unseren Erfahrungen am besten.

    Wer mag, kann uns gern seine Abmahnung von Wolfgang Silbermann für das Forschungsprojekt übersenden.

    Viele Grüße
    RA Thomas Feil

  32. carlo d.c. sagt:

    an weigel:

    Aktenzeichen: 213-SW/K209
    Abmahnschreiben Datum: Dientsag 04.08.2009
    Eingegangen bei mir am: Freitag 07.08.2009

    auch mir schwante, dass hier mit den abmanhungen der lebensunterhalt bestritten werde sollte!

    an volker tantow:

    problem bei unternehmens- und wirtschaftsberatern ist, dass man kein gewerbe dafür anmelden muss, typischer freiberufler. wobei wirtschaftsberater eine gummibezeichnung ist, wo man alles und nichts mit bezeichnen kann. meist sind wirtschaftsberater getarnte finanzdienstleister! auch braucht man als unternehmensbrater keine ausbildung, was den berufsstand in der öffentlichkeit gelegentlich schlecht aussehen läßt.

    aber, jeder unternehmensberater tätigt einnahmen, die er gesondert beim finanzamt angeben muss. sollte es zum prozess kommen, dann muss hier alles offen gelegt werden und nicht nur, ich mache in unternehmensbratung! mir deucht, er hatte noch nicht einen auftrag, und. mit der webseite wird er auch keinen bekommen.

    vor gericht muss auch zu klären sein, wie er mit dem gemischtwarenladen (bau, spielwaren, werbemittel, unternehmens- und wirtschaftberatung) allein klar kommt. auch wird er die bundesweiten partner benennen müssen!

    aber soweit ist es noch nicht, und ich habe seit dem 12.08.2009 auch nichts mehr von ra häfner gehört.

    an ra thomas feil:

    wenn die abmahnung benötigt wird, um so einem treiben ein einhalt zu gebieten, dann kann auch meine vielleicht dazu beitragen. wohin also damit?

  33. carlo d.c. sagt:

    übrigens: 18 abmahnung a 651,80 netto ergibt netto 11.732,40 pro tag! da anwälte bei betrachtung solcher summen ins träumen und weitermahnen

  34. Hallo,
    am besten schicken Sie die Abmahnungen auf unsere Faxnummer Telefax: 0511 / 473906-09 oder per Mail an kanzlei (at) recht-freundlich.de. Spannend ist bei einer solchen erheblichen Anzahl von Abmahnungen, die wir hier vermuten, ob ein Regressanspruch für die Aufwendungen und Kosten entsteht, die die Abwehr der Abmahnungen verursacht hat.

    Vielleicht sollten wir noch mit in die öffentliche Liste mitaufnehmen, ob eine weitere Reaktion von Herrn Häfner vorliegt. Auch diese Veröffentlichung können wir gern übernehmen.

    Grüße
    RA Thomas Feil

  35. carlo d.c. sagt:

    abmahnung kommt per fax.

  36. RA_Stabno sagt:

    Ja, die Abmahnung ist angekommen, vielen Dank!
    Grüße,
    Martin Stabno, Rechtsanwalt

  37. an Carlo d.c.:
    das Gewerbeamt der Stadt Karlstadt ergänzte die Auskunft nach dem angemeldeten Gewerbe: “Herr Silbermann hat bei uns mehrere Gewerbeanmeldungen. Jedoch Silbermann Consulting ist die Anmeldung als Baugutachter.”
    Da also über diesen Weg nicht zu klären ist, WAS Herr Silbermann nun eigentlich macht, haben wir uns an sein zuständiges Finanzamt gewendet. Zwar kann uns keine Auskunft gegeben werden (Steuergeheimnis – und das ist auch gut so), allerdings prüft das Finanzamt nun die unterschiedlichen Tätigkeiten und Einkommen des Herrn Silbermann. Und auch das ist gut so.

    an weigel:
    Aktenzeichen: 187-SW/K209
    Abmahnschreiben Datum: Dientsag 04.08.2009
    Eingegangen bei mir am: Freitag 07.08.2009

    an RA Feil:
    wir werden durch RAe Jacobs & Dr. Blöse (Köln) vertreten. Dennoch faxe ich Ihnen gerne “unsere” Abmahnung und das erste Reaktionsschreiben zur Sammlung.

  38. Weigel sagt:

    Hallo Volker,
    nach deinem Aktenzeichen wird es nun richtig verwunderlich…

    Nach aktuellem Stand hat Herr Häfner: 37 Abmahnungen an diesem Tag verschickt.

    37 x ca. 800 € sind = 29.600 €

    Meines Wissens nach darf pro natürlicher Person nur 1 Gewerbe = 1 Einzelunternehmung angemeldet sein? So ist es zumindestens bei uns in der Stadt. Hat jemand dort die Rechtslage mal genauer studiert?

  39. Liebe Betroffenen,

    das hier vergebene Aktenzeichen lautet: 174-SW/K209. Die Abmahnung datiert vom 04.08.09.

    Bei

    Strafanzeige wegen Betruges und Nötigung/Erpressung bzw. “aller in Betracht kommender Delikte” ist soeben `raus!

    mfg

    RA Wangemann

  40. carlo d.c. sagt:

    nimmt man ra wangemann hinzu wird es wohl immer astronomischer….

  41. Weigel sagt:

    Ich hoffe nicht, dass Herr Häfner bei Aktenzeichen 000 Angefangen hat… =)

  42. bruni sagt:

    Hallo an alle Mitbetroffenen,

    bin ebenfalls von den beiden Herren abgemahnt worden.

    Az: 231-SW/K209
    vom: 04.08.2009
    eingegangen: 07.08.2009

    Werde Rücksprache mit meinem RA halten und ebenfalls prüfen lassen, ob wir Strafanzeige erstatten.

    MfG

  43. RA_Stabno sagt:

    Hallo! Es wäre schön, wenn Sie uns für unser Forschungsprojekt Ihre Abmahnung überlassen würden. Dies hilft allen Betroffenen, die den Einwand der Rechtsmirbräuchlichkeit erheben. Vielen Dank!

    Grüße, Martin Stabno,
    Rechtsanwalt

  44. carlo d.c. sagt:

    an weigel:

    mir deucht, man darf schon viele einzelunternehmen haben, jedoch nur einen gewerbeschein. steuerrechtlich unterliegt meines wissens nach auch jedes gewerbe einem gewerbesteuerlichen betrieb und ist getrennt zu behandeln (war zumindest im vorigen jahrtausend so) somit müßte silbermann für jeden “konzern”-zweig eine eigene gewinnermittlung – im falle der unternehmensberatung freiberufler lt. estg – erstellen und versteuern. somit müßte beim fa bekannt sein, was der umtriebige herr so tut, da das gewerbeamt eben nur die gewerbe erfasst.

    aus diesen steuerlichen unterlagen kann man dann sehr wohl erkennen, wer hier konkurrent oder nur absahner ist! aber ich glaube, dieses problem der konkurrenz stellt sich im falle silbermann nicht!

    da es sich meiner ansicht nach um eine masenabmahnung handelt, die sichelrich sehr zeitaufwendig vorbereitet wurde, kann man schon unterstellen, dass ra hänfner zumindest bei 001 angefangen hat. ebenso erscheints, dass er die sache nur einen tag konsequent durchgezogen hat (04.08.09).

    was mich indes wundert ist, dass außer einem wohl sehr billigen antwortschreiben seit tagen keiner mehr etwas neues vom ra selbst zu vermelden weiß. meint, entweder hat sich die sache erledigt oder der herr sitzt über der anklageschrift…..falls jemand gegenteiliges weiß, bitte mal info……

  45. carlo d.c. sagt:

    ANSCHRIFT:
    Silbermann-Wels Wolfgang
    Georg-Schüler-Platz 1, 64347 Griesheim

    TELEFONNUMMERN/FAX:
    Telefon: 06155 – 60 79 04

    habe ich mal so mit gefunden, obs was bedeutet, weiß ich nicht…..

  46. big sagt:

    Hallo,

    unsere Nr. lautet:

    255-sw/k209 vom 13.08.09

  47. carlo d.c. sagt:

    nummer 255 und wieder kurz vorm wochenende, sicherlich mit abgabe erklärung anfang der darauf folgenden woche.

    bleibt man bei der these der durchlaunfenden nummerierung wird die gezielte vorgehensweise der massenabmahnung immer offensichtlicher…unterstellt man den beginn 001, dann sind es innerhalb kurzer zeit 255 bekannte abmahnungen! ich hoffe, dass der rechtsmissbrauch hier zieht!

    ohne einen ra zu verletzen, aber derartige höhen an einnahmen erscheinen mit seriöser arbeit im durchschnitt nicht erzielbar! in meiner stadt gibt es viel zu viel anwälte, von denen sehr gute und renommierte auch ordentlich verdienen, der andere teil kommt eher gerade so über die runden. ra häfner mit seiner “marketingstrategie” gehört sicherlich eher zur letzteren gruppe, der sich sein salär über massenabmahnungen dringend aufbessern muss! legen wir ihm also das handwerk!

  48. Weigel sagt:

    Ein weiteres Abmahnopfer und ich haben mal das von Herrn Häfner zugestellte Antwortschreiben verglichen…

    Es ist eins zu eins der selbe Text. Es scheint wirklich eine Massenabmahnung zu sein die grundsätzlich nur mit Autotexten und vorgefertigten Schreiben beantwortet wird um Betroffenen ausschließlich Angst zu machen und eine evtl. Zahlung sowie Unterschrift zu erhalten.

    Ich hoffe bis Dato hat noch keiner von Euch auch nur ansatzweise einen Cent bezahlt oder sogar irgendwas unterschrieben.

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