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AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen

Ein interessanter Beitrag:

http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/02/07/ag-mainz-ist-unklar-wer-eine-datei-per-filesharing-angeboten-hat-ist-der-anschlussinhaber-freizusprechen/

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