Die Firma bett1.de GmbH hat eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Zahlungsklage, die vor dem Landgericht Berlin gegen einen Wettbewerber anhängig gemacht wurde und die angeblich rechtswidrige Werbung mit Testergebnissen zum Inhalt hatte, ohne weitere Begründung zurückgenommen.
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Tags: Abmahnung, bett1.de GmbH, Klage





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