Vervielfältigungsstücke, die unter das Privatkopie-Privileg fallen, dürfen an Freunde oder Familienmitglieder verschenkt werden. Allerdings natürlich nur in sehr beschränktem Rahmen. Darüber hinaus dürfen die Privatkopien nicht verkauft werden. Wer also Geld für die Kopien nimmt, handelt nach urheberrechtlichem Verständnis nicht mehr privat. Eine Ausnahme wird lediglich dann gemacht, wenn allein die Kosten des Vervielfältigungsmaterials in Rechnung gestellt werden, beispielsweise der CD, DVD oder des USB-Sticks.


Link to this page
