Den meisten urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt. Bei einigen urheberrechtlichen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass Änderungen unzulässig sind. Beispielsweise formuliert die Rechtsanwaltskanzlei Lihl bei ihren Unterlassungserklärungen wie folgt:
„Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass eigenmächtige Einschränkungen und Abänderungen die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen können!“
Das liest sich für einige Betroffene so, als dass Änderungen generell unzulässig sind. Dies ist nicht so. Durchaus lässt sich eine Unterlassungserklärung so formulieren, dass darin kein Schuldanerkenntnis enthalten ist und damit auch die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen den Zahlungsanspruch zur Wehr zu setzen.
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Tags: Lihl, Unterlassungserklärung





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