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Abmahnung David Vogt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang „Schöne neue Welt“

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine der Kanzlei Nümann + Lang für den Titel „“ übermittelt. Abmahnender ist Herr .

Der Titel war auf der CD „German Top 100 Single-Charts („Chart-Container“)“ zu finden.

Vorsicht! Wir erleben Fälle, dass bezüglich dieses Gesamtwerkes zwei Abmahnungen sowohl von Herrn Vogt als auch von dem Label übersandt werden.

Gefordert werden 450,00 € und eine aus unserer Sicht zu weitgehende Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe von 5.100,00 €.

Herr muss einen sehr guten Kontakt zu Niemann + Lang haben. Die Vollmacht ist am 11.09.2009 unterzeichnet und die stammt auch vom gleichen Datum.

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53 Antworten auf “Abmahnung David Vogt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang „Schöne neue Welt“”

  1. Schwerverbrecher sagt:

    So ihr Schwerverbrecher…
    Ich habe am 25.8.2010 den ersten Brief von N+L bekommen: Abmahnung blabla wegen dem Lied schöne neue Welt soll ich am 12,9,2009 um 4:07 Uhr zum download angeboten haben…450,- wollen die Herren Candela und Vogt…
    Ich hab am 30.8.2010 die mod. UE hingeschickt und heute war die Antwort im Briefkasten das N+L meine UE annehmen allerdings noch keinen Geldeingang der 450.- erhalten haben und dies bis zum 28.10 erwarten… was nun? hat jemand von euch schonmal bei eurem Provider die Daten vom “Tattag” angefordert?? ich bin mir zu 99% sicher an diesem Freitag nicht Nachts um 4 wach und am PC gewesen zu sein… Ich werde am Montag mal bei meinem Provider die Logindaten vom besagten Tag anfordern bin mal gespannt was die dazu zu sagen haben, sind ja meine Daten!!

    drücke uns die Daumen

  2. Betrüger sagt:

    Ich habe heute so einen Brief bekommen. Eins ist klar zahlen werde ich NICHT. Was soll ich denn jetzt machen? Soll ich den Brief einfach ignorieren?

  3. Hallo sagt:

    Ich habe heute auch so ein Schreiben in der Post gehabt! Überall wird etwas von einer modifizierten Unterlassungserklärung geschrieben.
    Ich werde jetzt auf jeden Fall erst einmal einen Anwalt kontaktieren um dieses zu Formulieren, damit nicht noch weitere Kosten auf mich zu kommen. Abzuraten ist davon, die Verpflichtungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, zu unterschreiben und den Betrag zu überweisen. Es werden dadurch nur weitere Kosten anfallen!!

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