Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats ein aktueller Beschluss des Landgerichts Leipzig vor. Es geht um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos, für die Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Urheberrechte reklamiert. Vertreten wird Herr Hans Schnakenberg durch die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer aus Leipzig.
Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn Hans Schnakenberg statt. Es wurde ein Gebührenstreitwert von 3.000,00 € festgesetzt.
Im gerichtlichen Verfahren behauptet Herr Schnakenberg, er habe ein Bildarchiv von ca. 17.000 Fotos. Das lässt ja noch einige Abmahnungen zu.
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Tags: 3000 EUR, Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Gebührenstreitwert, Hans Schnakenberg, HIFI-Leipzig





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