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Einstweilige Verfügung Hans Schnakenberg – HiFi-Leipzig

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats ein aktueller Beschluss des Landgerichts Leipzig vor. Es geht um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos, für die Herr , Inhaber der Firma , Urheberrechte reklamiert. Vertreten wird Herr durch die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer aus Leipzig.

Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn statt. Es wurde ein von 3.000,00 € festgesetzt.

Im gerichtlichen Verfahren behauptet Herr Schnakenberg, er habe ein Bildarchiv von ca. 17.000 Fotos. Das lässt ja noch einige Abmahnungen zu.

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