Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 28 O 889/08) einen Streitwert von € 400.000,00 für richtig angesehen. Nach einer Filesharing-Abmahnung muss nunmehr der Anschlussinhaber Anwaltskosten in Höhe von 5.832,40 € tragen. Damit haftet der Anschlussinhaber für seine Kinder und Familienangehörigen. Das älteste Kind war 13 Jahre alt. Auch der Hinweis darauf, dass eine Firewall eingerichtet war und getrennte Benutzerkonten geführt wurden, führte nicht zu einer anderen Entscheidung.
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Tags: 28 O 889/08, Abmahnung, Filesharing, Landgericht Köln





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