Auch im Januar 2010 lässt Frau Kerstin Stork das Abmahnen nicht. Eine weitere Abmahnung durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens für Frau Kerstin Stork liegt uns vor. Es geht wieder um angeblichen Verkauf von Plagiaten bei Aufsteckzahnbürsten.
Textliche Varianten der Abmahnung halten sich in Grenzen.
Es wird wieder ein Gegenstandswert von 30.000,00 € angesetzt. Offensichtlich ist jetzt Frau Stork zum Vorsteuerabzug berechtigt, da nunmehr nur noch der Nettobetrag inklusive Testkauf, mithin ein Betrag in Höhe von 1.105,40 €, geltend gemacht wird.
Daneben liegen uns noch weitere Nachrichten von Betroffenen vor. Derzeit ist nicht abzusehen, welchen Umfang die Abmahntätigkeit von Frau Kerstin Stork hat. All dies erstaunt umso mehr, als dass Herr Rechtsanwalt Friedrich Schäfer 1. Vorsitzender des Vereins „Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. – Fair-E-Com“ ist. Wörtlich heißt es auf der Startseite dieses Vereins:
„Keine Angst: Fair-E-Com e.V. ist weder ein Abmahn- noch ein Anwaltsverein!“
Dafür mahnt der 1. Vorsitzende des Vereins für eine Kleingewerbetreibende, so der Stand 2009, vielfach ab.
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Tags: Friedrich Schäfer, Kerstin Stork
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