Uns liegt eine weitere Abmahnung von Frau Kerstin Stork aus Hamburg vor. Diese wird vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. F Schäfer aus Pirmasens. Abgemahnt wird wieder ein Anbieter bei www.ebay.de. Es geht um eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und um den angeblichen Verkauf von Plagiaten.
Diesmal wird ein Gegenstandswert von 30.000,00 € angesetzt. Es werden Kosten in Höhe von insgesamt 1.296,43 € gefordert.
Die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne Änderung unterzeichnet werden. Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € verlangt. In Anbetracht der 30-jährigen Gültigkeit entsprechender Unterlassungserklärungen sollte anwaltliche Beratung zu Hilfe gezogen werden.
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Tags: Friedrich Schäfer, Kerstin Stork
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