Am 08. April 2010 haben wir für einen Mandanten einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wahrgenommen. Abgemahnt hatte Herr Martin Lehwald über die Kanzlei Enzmann. Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann aus Coswig ist durch diverse Abmahnungen in unserem Blog und auch in anderen Internetseiten bekannt.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung führte Herr Rechtsanwalt Enzmann u.a. aus, dass sein Mandant, Herr Martin Lehwald, seit „Ende letzten Jahres“ abgemahnt hat. Es seien insgesamt „ca. 30 Abmahnungen“ versandt worden.
Unterstellt man ein Kostenrisiko von ca. 3.000,00 € pro Abmahnung, ergibt sich daraus ein Kostenrisiko insgesamt von mehr als 90.000,00 €. Nach den diesseits vorliegenden Informationen liegt der Jahresumsatz von Herrn Martin Lehwald insgesamt unter 400.000,00 €. Herr Rechtsanwalt Enzmann brachte einen Betrag in Höhe von 250.000,00 € ins Spiel, konnte aber keine weiteren genaueren Angaben bringen.
Dies würde in der Praxis bedeuten, dass Herr Lehwald mehr als ein Drittel seines Umsatzes riskiert, um Abmahnungen zu versenden. Dabei reden wir hier nicht über Gewinn, sondern über Umsatz. Die Marge bei Kfz-Teilen und -Zubehör liegt bei ca. zwischen 5 bis 10 %.
Wir haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass ein solches massives Abmahnen bei entsprechend nur geringen Umsätzen und entsprechend geringen Gewinnen ein eindeutiges Signal für eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist.
Interessant war auch noch, dass Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann weitere drei einstweilige Verfügungen verschiedener anderer Gerichte vorlegte. Offensichtlich, so auch die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Enzmann, wurden fünf Abmahnungen ausgesprochen. In mindestens vier Abmahnfällen musste ein gerichtliches Verfahren angestrebt werden. Dies zeigt auch noch einmal deutlich, welches wirtschaftliche Risiko Herr Lehwald eingeht.
Wir sind gespannt, wie das Landgericht Hannover entscheiden wird.
Sehr gefallen hat uns eine der einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden Richters, der darauf hinwies, dass Herr Rechtsanwalt Enzmann bei einer anderen Kammer für Handelssachen ebenfalls ein gerichtliches Verfahren laufen hat. Herr Rechtsanwalt Enzmann wies dann sehr schnell darauf hin, dass es sich hierbei um einen anderen Mandanten handelt.
Ähnlich Beiträge:
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Tags: Bert Enzmann, Einstweilige Verfügung, Martin Lehwald, Mündliche Verhandlung





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Herr Enzmann wurde im o.a. Prozess zu gut 2 Jahren Gefängnis verurteilt.
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=1564
aus der sächischen Zeitung:
Coswiger Rechtsanwalt steht vor Gericht
Coswig. Der Coswiger Rechtsanwalt Bert Enzmann steht zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden. Ihm wird Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen für das Freitaler Kino Capitol rund 675000 Euro Fördergelder zuviel beantragt haben. Einen Teil des Geldes soll Enzmann für seine Kanzlei verwendet haben. Für die Verhandlung sind 14
http://www.sz-online.de/Nachrichten/DresdnerLand/?etag=07.06.2010
bezogen;
Am 4.6.2010 stand Enzmann mit viel Medieninteresse als Angeklagter vor Gericht.
Jeder von ihm Beklagte sollte umgehend bei der Anwaltskammer Dresden Anzeige erstatten.
————————–
und wie isr das Urteil ausgefallen?
Bitte um Auskunft. Danke.
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Auch dort laufen Straffverfahren.
Ein Strafverfahren gegen die Enzmann und Kollegen läuft.
Erste Abgemahnte wurden bereits als Zeugen vernommen.
Betroffene sollten sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle in Coswig wenden:
Telefon: 0351 / 83714 231
Telefax: 0351 / 83714 106
eMail: prev-coswig-radebeul.pd-oe-oe@polizei.sachsen.de
Gruss wolfgang
Am 4.6.2010 stand Enzmann mit viel Medieninteresse als Angeklagter vor Gericht.
Jeder von ihm Beklagte sollte umgehend bei der Anwaltskammer Dresden Anzeige erstatten.
… interessant dass sich die Kanzlei internetrecht-rostock Kanzlei bei RA Herrn Bert Enzmann bedankt . Ich finde es irgendwie eigenartig. Naja, …
http://www.internetrecht-rostock.de/40-euro-widerrufsbelehrung-in-agb.htm
Kanzlei Frauenheim, Enzmann&Coll Gbr ist auch im Auftrag vom MS-Moebel tätig und hat bereits mehrereh Abmahnungen verschickt so wie ich gelesen habe. Interessant dass im Ebay handelnde Firma MS-Moebel auf ihrer Internetseite sich davon ausdrucklich distanziert hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frauenheim Enzmann klagt AUCH für die Firma Sintech (eBay, amazon) für Herrn Thomas Eberle.
Interessant bei Herr Thomas Eberle, Informationen die wir von der IHK bekommen haben:
- kurz vor der Abmahnwelle von Herrn Thomas Eberle , alias Sintech , war er als Kleingewerbetreibender bei der IHK registriert, also machte er keine Umsätze über 18.000euro im Jahr. Umsatz!!!!
- dann wurde schnell eine Limited angemeldet, bevor er anfing abmahnungen zu schreiben
- KEINE MARTKÜBLICHEN Preise, sogar teurer als ORIGNAL-Zubehör.
- Produkte sind nicht einmal in den Massen gedacht, dass so ein Streitwert entstehen könnte
- Herr Enzmann hat schon wegen Missbrauch verloren, Bsp:
Link-Sammlung:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-thomas-eberle
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-sintech
http://www.ra-alpan.de/Aktuelle-Urteile/detail.12.html
http://www.ebay-recht-bonn.de/Aktuelle-Urteile/detail.12.html
Bitte auch weitere Sammlung zu diesem Fall an:
t.kobbe@hotmail.de
msn:
t.kobbe@hotmail.de
ps: Ganz ruhig bleiben, Frauenheim Enzmann, bzw. Bert Enzmann schreibt gerne mit der Schriftgröße 16 mit recht großen Absätzen und von Ihm auserwählten Urteilen. Damit das alles ganz viel wirkt!!!!!
In der Regel Anwalt einschalten, FACHANWALT!!!!! Und nicht irgendein Anwalt. Fragt eurem Anwalt, wieviele ähnliche Fälle er schon verteten hat. Sollten nicht gerade 10 oder so sein.
Vorsicht über Anwälte, die in seiner Nähe sind
Man kennt sich oft zu gut.
Offensichtlich ist Herr Enzmann weiter für Herrn Lehwald aktiv. Es gibt mindestens einen weiteren Fall in dem ein auf Ebay tätiger Verkäufer im Zeitraum März/April abgemahnt wurde. Auch hier wurden großzügig ein Gegenstandswert von 30.000,00 € angesetzt.
Mal ‘ne Idee in dem Kontext:
Da Herr Lehwald mit einem Drei-Monats-Umsatz von ca. 12.000,00 € Kaufmann sein könnte, wäre zu überlegen, ob man ggf. über eine Vorlage der Buchhaltung nach § 258 HGB im (Hauptsache)-Prozess die Geschäftsbeziehung Anwalt – Mandant etwas näher beleuchten könnte.