Es ist zu beobachten, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen, die Ende dieses Jahres verjähren, nunmehr Druck aufbauen.
Wörtlich heißt es in den im November versandten Schreiben, dass die Vorbereitung des Klageverfahren abgeschlossen ist und € 1.366,00 gefordert wird. Dann wird mitgeteilt, dass für die Einleitung des Gerichtsverfahrens ein Termin vorgemerkt ist. Wörtlich heißt es dann:
„Zahlungen, die bis zu diesem Zeitpunkt eingehen, können die Einleitung gerichtlicher Schritte rechtzeitig abwenden.“
Dann wird den Betroffenen das potenzielle Prozesskostenrisiko vorgerechnet. Bei einem Streitwert von € 1.366,00 kommt die Kanzlei Waldorf Frommer auf ein Prozesskostenrisiko I. Instanz bei zwei Klägern in Höhe von € 791,50. Abschließend heißt es dann:
„Für den Fall, dass Sie sich endgültig gegen eine Erfüllung der offenen Ansprüche entscheiden, haben wir Sie aufzufordern, Ihre ladungsfähige Anschrift für das Gerichtsverfahren zu bestätigen.“
Hier unser Rat: Eine solche Bestätigung müssen Sie nicht abgeben. Es ist Aufgabe der Kanzlei Waldorf Frommer, ladungsfähige Anschriften für Gerichtsverfahren zu ermitteln.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline.
Tags: Waldorf Frommer Rechtsanwälte


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