Es ist schon interessant, wenn man hin und wieder mal die Internetseiten der abmahnenden Kanzleien sich anschaut. Bei der Internetseite der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte unter http://www.raschlegal.de/ gibt es eine Rubrik „Unsere Mandanten“. Dort sind folgende Unternehmen aufgeführt:
– Universal Music GmbH
– SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH
– Warner Music Group Germany Holding GmbH
– EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Nach unseren Erfahrungen der letzten Wochen und Monate mahnt Rasch Rechtsanwälte allerdings nur noch für Universal Music GmbH ab.
Was ist mit den anderen Mandanten geworden? Einige Mandanten lassen derzeit bei anderen Kanzleien arbeiten und abmahnen.
In einem Punkt ist die Internetseite von Rasch Rechtsanwälten allerdings “perfekt”. Das Impressum enthält die Angaben zur Haftpflichtversicherung, die wir bei der ein oder anderen abmahnenden Kanzlei auf deren Internetseiten nach wie vor vermissen.
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Tags: Rasch, Rasch Rechtsanwälte





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